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So löschen Sie Suchergebnisse bei Google

So löschen Sie Suchergebnisse bei Google
Tim Vüllers

Tim Vüllers

  • Aktualisiert:

Mitte Mai 2014 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass Nutzer ein Recht auf Vergessenwerden haben. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen deshalb eine Möglichkeit anbieten, Verweise auf Webseiten mit sensiblen und persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten zu streichen.

Über ein Online-Formular kann man das Löschen eines Suchergebnisses bei Google beantragen. Diese Softonic-Checkliste erklärt Ihnen, worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Hier beantragen Sie die Löschung von Suchergebnissen.

Es kommt auf den Einzelfall an

In der Einleitung zum Antrag auf Entfernung betont Google, dass es sich bei jedem Antrag um Einzelfallentscheidungen handelt, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Die Suchergebnisse müssen folgende Anforderungen erfüllen.

  • Suchergebnisse müssen den Namen der betroffenen Person enthalten.
  • Die Ergebnisse müssen den Zwecken, für die sie verarbeitet wurden, widersprechen oder
  • für die Zwecke nicht erheblich sein oder darüber hinaus gehen.
  • Bei jeder Einzelfallentscheidung wird insbesondere die verstrichene Zeit seit der Veröffentlichung berücksichtigt.

Google wägt bei der Entscheidung zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit ab. Die Entfernung von Suchergebnissen ist nur für Bürger der Europäischen Union möglich.

Ausgeschlossene Fälle

In manchen Fällen ist die Entfernung von Suchergebnissen ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem:

  • finanzielle Betrugsfälle
  • Berufsvergehen
  • Amtsmissbrauch
  • strafrechtliche Verurteilungen
  • das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten

Das benötigen Sie für den Antrag

Für den Antrag notwendig sind neben einer digitalen Kopie eines gültigen Lichtbildausweises im PDF- oder JPG-Format die betroffene Internetadresse (URL). Darüber hinaus müssen Sie einen Grund nennen, warum Sie das Ergebnis entfernen möchten. Es gibt drei Begründungen, die Sie in einem Extra-Feld erklären müssen:

  • Das Suchergebnis ist irrelevant.
  • Das Suchergebnis ist veraltet.
  • Das Suchergebnis ist anderweitig unangemessen.

In unklaren Fällen müssen Sie zudem erklären, warum sich die URL auf Sie persönlich bezieht. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Name nicht eindeutig auf der Seite zu finden ist, Sie dennoch persönlich angesprochen werden.

So beantragen Sie die Entfernung aus den Suchergebnissen

1: Betroffene URL finden

Wenn Sie geprüft haben, ob Sie die Anforderungen für eine Entfernung der URL erfüllen, benötigen Sie zunächst die betroffene Internetadresse.

Wenn Sie ein Suchergebnis anklicken, finden Sie die URL in der Adresszeile des Browsers. Um die Adresse zu kopieren, klicken Sie in das Adressfeld und markieren die gesamte URL. Anschließend kopieren Sie die URL mit der Tastenkombination Strg + C in die Zwischenablage.

2: Alle Felder ausfüllen

Im Online-Formular von Google füllen Sie nun alle Pflichtfelder aus. Die kopierte URL fügen Sie mit der Tastenkombination Strg + V in das vorgesehene Feld ein. Sie können mehr als nur eine URL angeben.

Im nächsten Feld begründen Sie nun, warum Sie die URL entfernen möchten.

Schritt 3: Personalausweis hochladen

Haben Sie alle URLs eingefügt und für jedes Suchergebnis begründet, warum diese Seite ihre persönlichen Datenschutzrechte verletzt, müssen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises hoch laden. Den Personalausweis müssen Sie zuvor einscannen und als PDF- und JPG-Datei auf Ihrem Computer speichern.

Zum Hochladen klicken Sie auf den Durchsuchen-Knopf und wählen Sie die Datei mit der Kopie Ihres Personalausweises aus.

Schritt 4: Angaben bestätigen und Antrag unterschreiben

Bevor Sie den Antrag an Google senden, müssen Sie als erstes bestätigen, dass Sie alle Informationen rechtmäßig eingetragen haben. Dazu gehört auch, dass Sie die betroffene Person sind oder von der betroffenen Person beauftragt wurden, den Antrag abzusenden.

In einem letzten Schritt unterschreiben Sie das Dokument digital. Hierzu geben Sie das aktuelle Datum an und bestätigen durch die Angabe Ihres Namens ein letztes Mal die Richtigkeit der Angaben. Anschließend müssen Sie warten, bis sich Google bei Ihnen meldet.

Was halten Sie von dem Gerichtsurteil? Überflüssig oder längst überfällig? Werden Sie einen Antrag stellen?

Folgen Sie dem Autor Tim Vüllers bei Twitter @tvuellers.

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