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Aus für Uber: Gericht stoppt privaten Taxidienst

Aus für Uber: Gericht stoppt privaten Taxidienst
Wolfgang Harbauer

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Der Fahrdienst Uber darf in Deutschland keine Fahrgäste mehr befördern. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts in Frankfurt am Main darf die private Taxi-Alternative ihre Dienste über die App “Uber” in der Bundesrepublik vorerst nicht mehr anbieten.

In der einstweiligen Verfügung spricht das Gericht von “unlauterem Wettbewerbsverhalten”. Sollte Uber seine Dienste weiterhin in Deutschland anbieten, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Uber mischt seit einiger Zeit die Taxi-Branche auf. Die App vermittelt Fahrgäste und Privatpersonen, die Fahrdienste in ihrem eigenen PKW anbieten. Die Alternativ-Beförderung kostet oft nur halb so viel wie ein normales Taxi und war bisher in Deutschland in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf und Frankfurt verfügbar. Allerdings sind die Privat-Fahrer in den allermeisten Fälle ohne Lizenz unterwegs. Dies ist auch der ausschlaggebende Grund für die einstweilige Verfügung.

Laut FAZ kündigte Uber an “die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen.”

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